In einer Großtagespflege betreuen max. drei Tagespflegepersonen bis zu neun Kinder (KiBiz § 4 Abs.2). Der familienähnliche Charakter bleibt hier erhalten.
Die Betreuung findet in der Regel in angemieteten Räumen statt. Die Besonderheit ist auch hier die vertragliche und persönliche Zuordnung des Kindes an die Tagespflegeperson.
Herne hat aktuell (Stand 08/2021) acht Großtagespflegen unter der Leitung von selbstständigen Kindertagespflegepersonen.
Einige stellen sich hier vor: